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14. Juli 2008

BAFA-Förderung für Unternehmen

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Freiberuflern und Existenzgründern mit neuen Richtlinien fort.

Mit der Förderung soll ein Anreiz gegeben werden, die Kenntnisse und Erfahrungen externer Berater für das Unternehmen nutzbar zu machen, um so den zunehmenden Herausforderungen einer fortschreitenden Globalisierung der Märkte und der damit verbundenen Intensivierung des Wettbewerbs gerecht zu werden. Nunmehr hat das BMWi die Richtlinien diesen Anforderungen erneut angepasst. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2008.

Neu an der Beratungsförderung ist, dass sie sich künftig ausschließlich an Unternehmen und freiberuflich Tätige wendet, die mindestens seit einem Jahr am Markt bestehen und die Kriterien der Europäischen Union (EU) für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen. Unternehmen und Freiberufler können einen Zuschuss für Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten. Darüber hinaus werden Zuschüsse für eine Reihe spezieller Beratungen wie Technologie-/Innovations-, Außenwirtschafts-, Kooperations- und Qualitätsmanagementberatungen vergeben sowie für Beratungen zur Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.

Neben den bisher schon geförderten Beratungen zum Umweltschutz sind weitere Beratungsthemen hinzugekommen. Beratungen zum Arbeitsschutz, für Unternehmerinnen, für Migranten sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden in das Förderprogramm neu aufgenommen.

Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt maximal 1.500 € und kann innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung beantragt werden. Innerhalb der 3 1/2-jährigen Geltungsdauer der Richtlinien können mehrere Beratungen gefördert werden - im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz, für Unternehmerinnen und Migranten sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sogar in unbegrenzter Anzahl.

Mehr Informationen hierzu sowie Richtlinie und Antragsformulare finden Sie hier.

Darüber hinaus gibt es weiterhin Förderungen für Seminare, die Informationen zur Gründung bzw. zur Leistungssteigerung vermitteln. Neu eingeführt wurden Workshops zur Erarbeitung oder Forschreibung eines Businessplans sowie Inhouse-Seminare. Damit soll einerseits Unternehmen eine Möglichkeit zur Weiterbildung des Personals und andererseits Existenzgründern ein neues Arbeitsmodul zur Verfügung gestellt werden. Zielgruppe der Fördermaßnahme sind neben Existenzgründern, Unternehmern und Führungskräften nunmehr auch Fachkräfte.

Sofern eine entsprechende Kostendeckungslücke (Gegenüberstellung Einnahmen und Ausgaben mit Hilfe der Anlage 4) nachgewiesen wird, können Veranstalter für Seminare maximal einen Zuschuss von 1.200 € zu den Veranstaltungskosten erhalten. Bei Workshops beträgt der Zuschuss bis zu 300 € pro Teilnehmer. Zuschussanträge sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung zu stellen.

Mehr Informationen hierzu sowie Richlinie und Antragsformular finden Sie hier.

Die Antragsunterlagen sind für beide Fördermaßnahmen bei einer der in den Richtlinien aufgeführten Leitstelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bei Fragen können Sie sich auch gern an uns über die Servicehotline 0391 / 60 54-431 wenden.

(Quelle: BAFA)



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