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18. Juli 2008

Investitionszulage bleibt bis 2013 erhalten

Am 16.07.2008 wurde das Investitionszulagengesetz 2010 im Bundeskabinett verabschiedet.

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die Investitionsförderung in den neuen Bundesländern um vier Jahre bis Ende 2013 zu verlängern, damit der dynamische Aufschwung weiter gestärkt wird.

Mit der Fortsetzung der Investitionszulage sollen gezielt Anreize für die Unternehmen geschaffen werden, in Ostdeutschland zu investieren und damit die Wirtschaft zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Gefördert werden Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und Berlin.
Dazu gehören u.a. Hotels und Campingplätze, Webportale, Ingenieursbüros für bautechnische Gesamtplanung oder Betriebe der Fotografie. Die Förderhöhe beträgt in 2010 für große Unternehmen 10% und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 20%.

Ziel der Bundesregierung ist es jedoch, die Investitionszulage auslaufen zu lassen. Deswegen sinken die Fördersätze von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5% bei Großunternehmen und 5% für KMU. Danach soll sich die Investitionsförderung in Ostdeutschland auf die in Artikel 91a des Grundgesetzes verankerte Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" konzentrieren.

Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Satz gefördert, der in dem Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Unternehmen die bis Ende 2009 mit ihrem Vorhaben beginnen, können entsprechend noch von den derzeitigen Fördersätzen von 12,5% für Großunternehmen bzw. 25% für KMU profitieren.

(BMF)



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