Um auch kleinen und mittleren
Betrieben die Möglichkeit zu einer qualitativ anspruchsvollen
Aus- und Weiterbildung zu bieten, sind die ergänzenden Angebote
der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) nötig.
Andernfalls könnten viele kleinere Unternehmen keine
Ausbildungsplätze anbieten. In mehreren Jahrzehnten wurde daher
mit Fördermitteln des Bundeswirtschaftsministeriums und des
Bundesbildungsministeriums ein bundesweites Netz von rund 800
ÜBS mit mehr als 90.000 Werkstattplätzen geschaffen, deren
Qualifizierungsangebote die betriebliche Aus- und Weiterbildung
nach Bedarf ergänzen.
Am Freitag tritt nun eine "Gemeinsame Richtlinie für die
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und
ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren" der beiden
Bundesministerien in Kraft. Die Richtlinie sorgt für mehr
Rechtssicherheit und Transparenz für die Antragsteller. Sie
bietet den ÜBS mehr Flexibilität in der Förderung und erweitert
deren Handlungsspielräume.
"Mit der neuen Richtlinie setzt die Bundesregierung ein klares,
zukunftsweisendes Zeichen für Investitionen in und für die
berufliche Bildung. Gerade in schwierigen konjunkturellen
Zeiten ist es besonders wichtig, in Aus- und Weiterbildung zu
investieren und die Weichen für Wachstum und Fortschritt
langfristig richtig zu stellen", sagten
Bundesbildungsministerin Annette Schavan und
Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Deshalb
halten die Bildungseinrichtungen - davon bundesweit allein rund
550 nur im Handwerk - ein breites Spektrum an Lehr- und
Lernangeboten bereit. Dieses reicht von der klassischen
Unterstützung der Lehrlingsausbildung bis hin zum
Bachelor-Abschluss in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen.
Darüber hinaus wird auch die Übernahme weiterer Aufgaben im
Bereich der beruflichen Bildung, wie zum Beispiel von
Berufsorientierungsmaßnahmen, die bereits seit 2008 sehr
erfolgreich angeboten werden, rechtlich erleichtert.
Damit dieses bundesweite Netz an Aus- und Weiterbildungsstätten
auf hohem Niveau gehalten werden kann, ist eine gute
Infrastruktur sowie technische Ausstattung auf dem neuesten
Stand erforderlich. Auf der Grundlage der gemeinsamen
Richtlinien können deshalb die Berufsbildungsstätten Zuschüsse
für solche Investitionen erhalten. Ein Schwerpunkt liegt dabei
vor allem auf Modernisierungen. Für das Jahr 2009 sind hierfür
allein von Seiten des Bundes über 70 Millionen Euro
vorgesehen.
Fortgesetzt und auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet wird
auch die 2001 aufgelegte Förderung besonders innovativer ÜBS
bei der Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren, die
Qualifizierungsmaßnahmen für neueste technologische
Anforderungen entwickeln und diese anderen Bildungsanbietern
zur Verfügung stellen. Um diese wichtige Mittlerfunktion zu
stärken, wurde die Förderung innovativer
Qualifizierungskonzepte der Kompetenzzentren durch das BMBF
zudem ausgeweitet.
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13. Juli 2009
BAFA: Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Ergänzende Angebote für kleine und mittlere Unternehmen
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:



