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13. Juli 2009

BAFA: Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Ergänzende Angebote für kleine und mittlere Unternehmen

Um auch kleinen und mittleren Betrieben die Möglichkeit zu einer qualitativ anspruchsvollen Aus- und Weiterbildung zu bieten, sind die ergänzenden Angebote der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) nötig. Andernfalls könnten viele kleinere Unternehmen keine Ausbildungsplätze anbieten. In mehreren Jahrzehnten wurde daher mit Fördermitteln des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesbildungsministeriums ein bundesweites Netz von rund 800 ÜBS mit mehr als 90.000 Werkstattplätzen geschaffen, deren Qualifizierungsangebote die betriebliche Aus- und Weiterbildung nach Bedarf ergänzen.

Am Freitag tritt nun eine "Gemeinsame Richtlinie für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren" der beiden Bundesministerien in Kraft. Die Richtlinie sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz für die Antragsteller. Sie bietet den ÜBS mehr Flexibilität in der Förderung und erweitert deren Handlungsspielräume.

"Mit der neuen Richtlinie setzt die Bundesregierung ein klares, zukunftsweisendes Zeichen für Investitionen in und für die berufliche Bildung. Gerade in schwierigen konjunkturellen Zeiten ist es besonders wichtig, in Aus- und Weiterbildung zu investieren und die Weichen für Wachstum und Fortschritt langfristig richtig zu stellen", sagten Bundesbildungsministerin Annette Schavan und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Deshalb halten die Bildungseinrichtungen - davon bundesweit allein rund 550 nur im Handwerk - ein breites Spektrum an Lehr- und Lernangeboten bereit. Dieses reicht von der klassischen Unterstützung der Lehrlingsausbildung bis hin zum Bachelor-Abschluss in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen. Darüber hinaus wird auch die Übernahme weiterer Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung, wie zum Beispiel von Berufsorientierungsmaßnahmen, die bereits seit 2008 sehr erfolgreich angeboten werden, rechtlich erleichtert.

Damit dieses bundesweite Netz an Aus- und Weiterbildungsstätten auf hohem Niveau gehalten werden kann, ist eine gute Infrastruktur sowie technische Ausstattung auf dem neuesten Stand erforderlich. Auf der Grundlage der gemeinsamen Richtlinien können deshalb die Berufsbildungsstätten Zuschüsse für solche Investitionen erhalten. Ein Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf Modernisierungen. Für das Jahr 2009 sind hierfür allein von Seiten des Bundes über 70 Millionen Euro vorgesehen.

Fortgesetzt und auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet wird auch die 2001 aufgelegte Förderung besonders innovativer ÜBS bei der Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren, die Qualifizierungsmaßnahmen für neueste technologische Anforderungen entwickeln und diese anderen Bildungsanbietern zur Verfügung stellen. Um diese wichtige Mittlerfunktion zu stärken, wurde die Förderung innovativer Qualifizierungskonzepte der Kompetenzzentren durch das BMBF zudem ausgeweitet.

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