Laut mein-geschaeftserfolg.de, einem Verlagsbereich des
Verlags der Deutschen
Wirtschaft, liegt ein wichtiger Grund für eine Kreditkündigung
vor, wenn die Bank
befürchten muss, dass Sie einen Kredit nicht zurückzahlen
können oder Sie sich als
unzuverlässig erweisen.
Sie könnten der Bank ihre Befürchtungen jedoch nehmen, indem
Sie sich umsichtig
verhalten, so mein-geschaeftserfolg.de:
1. Machen Sie konkrete und vollständige
Angaben
Unterrichten Sie die Bank über Ihre Vermögensverhältnisse.
Halten Sie
Informationen zurück, kann das eine Kündigung des Kredits aus
wichtigem Grund
rechtfertigen.
Informieren Sie deshalb Ihre Bank über Ihre wirtschaftliche und
finanzielle
Entwicklung. Senden Sie insbesondere Jahresabschlüsse und
betriebswirtschaftliche Auswertungen an Ihre Bank.
Teilen Sie Ihrer Bank auch negative Ereignisse mit,
beispielsweise den Verlust eines
Großkunden. Wenn der Verlust einmalig bleibt, dann liegt für
die Bank kein wichtiger
Kündigungsgrund vor.
2. Geben Sie zusätzliche Sicherheiten
Die Bank kann einen Kredit kündigen, wenn die damit verbundenen
Sicherheiten an
Wert verlieren. Ein Wertverfall droht vor allem bei
Aktienpaketen.
In der Regel verlangt die Bank zusätzliche Sicherheiten. Zögern
Sie hier nicht,
sondern kommen Sie dem nach. Ansonsten darf die Bank den
Kreditvertrag fristlos
kündigen.
3. Zahlen Sie Zinsen und Tilgungen immer
pünktlich
Ein wichtiger Grund für Kreditkündigung liegt vor,
wenn Sie mit Zinsen, Provisionen
oder Rückzahlungen in Verzug geraten.
Für eine außerordentliche Kündigung muss der Verzug jedoch
erheblich sein.
Erheblich wäre beispielsweise der Verzug mit mehreren
Raten.
Außerdem prüft die Bank das Verhältnis der Höhe des
rückständigen Betrages zum
insgesamt zu zahlenden Betrag.
Auch in diesem Fall gilt: Sprechen Sie mit Ihrer Bank. Durch
eine rechtzeitige
Absprache können Sie eine Stundungsvereinbarung erreichen und
die Kündigung
vermeiden.
4. Verwenden Sie Kredite nur für den vereinbarten
Zweck
Ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund: Sie verwenden den
Kredit nicht wie
vereinbart.
Dies hat folgenden Hintergrund: Die Bank hat durch die
Kreditgewährung für einen
bestimmten Zweck ein konkretes Risiko übernommen. Wird der
Kredit anderweitig
verwendet, ändert sich das Kreditrisiko. Dem muss die Bank
zustimmen.
Quelle: www.mittelstanddirekt.de



