Sie sind hier: Nachrichten

Nachrichten

3. November 2009

So vermeiden Sie eine Kredit-Kündigung Ihrer Bank

Eine Bank kann Kredite sofort und ohne Einschränkungen kündigen, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt.

Laut mein-geschaeftserfolg.de, einem Verlagsbereich des Verlags der Deutschen
Wirtschaft, liegt ein wichtiger Grund für eine Kreditkündigung vor, wenn die Bank
befürchten muss, dass Sie einen Kredit nicht zurückzahlen können oder Sie sich als
unzuverlässig erweisen.
Sie könnten der Bank ihre Befürchtungen jedoch nehmen, indem Sie sich umsichtig
verhalten, so mein-geschaeftserfolg.de:


1. Machen Sie konkrete und vollständige Angaben
Unterrichten Sie die Bank über Ihre Vermögensverhältnisse. Halten Sie
Informationen zurück, kann das eine Kündigung des Kredits aus wichtigem Grund
rechtfertigen.
Informieren Sie deshalb Ihre Bank über Ihre wirtschaftliche und finanzielle
Entwicklung. Senden Sie insbesondere Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen an Ihre Bank.
Teilen Sie Ihrer Bank auch negative Ereignisse mit, beispielsweise den Verlust eines
Großkunden. Wenn der Verlust einmalig bleibt, dann liegt für die Bank kein wichtiger
Kündigungsgrund vor.


2. Geben Sie zusätzliche Sicherheiten
Die Bank kann einen Kredit kündigen, wenn die damit verbundenen Sicherheiten an
Wert verlieren. Ein Wertverfall droht vor allem bei Aktienpaketen.
In der Regel verlangt die Bank zusätzliche Sicherheiten. Zögern Sie hier nicht,
sondern kommen Sie dem nach. Ansonsten darf die Bank den Kreditvertrag fristlos
kündigen.


3. Zahlen Sie Zinsen und Tilgungen immer pünktlich
Ein wichtiger Grund für Kreditkündigung liegt vor, wenn Sie mit Zinsen, Provisionen
oder Rückzahlungen in Verzug geraten.
Für eine außerordentliche Kündigung muss der Verzug jedoch erheblich sein.
Erheblich wäre beispielsweise der Verzug mit mehreren Raten.
Außerdem prüft die Bank das Verhältnis der Höhe des rückständigen Betrages zum
insgesamt zu zahlenden Betrag.
Auch in diesem Fall gilt: Sprechen Sie mit Ihrer Bank. Durch eine rechtzeitige
Absprache können Sie eine Stundungsvereinbarung erreichen und die Kündigung
vermeiden.


4. Verwenden Sie Kredite nur für den vereinbarten Zweck
Ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund: Sie verwenden den Kredit nicht wie
vereinbart.
Dies hat folgenden Hintergrund: Die Bank hat durch die Kreditgewährung für einen
bestimmten Zweck ein konkretes Risiko übernommen. Wird der Kredit anderweitig
verwendet, ändert sich das Kreditrisiko. Dem muss die Bank zustimmen.

Quelle: www.mittelstanddirekt.de



Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
© 2009: Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt       powered by SELLTEC CMS