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20. März 2007

Eingliederungszuschüsse auch für Verwandte

Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent der Lohnkosten
Für die Einstellung eines schwer vermittelbaren, arbeitslosen Verwandten kann der Arbeitgeber einen sog. Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent der Lohnkosten von der Agentur für Arbeit verlangen. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichen Urteil des Landessozialgerichtes Hessen (AZ.: L 9 AL 148/06) hervor.


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