Sie sind hier: Nachrichten
Nachrichten
20. März 2007
Eingliederungszuschüsse auch für Verwandte
Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent der Lohnkosten
Für die Einstellung eines schwer vermittelbaren, arbeitslosen
Verwandten kann der Arbeitgeber einen sog.
Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent der Lohnkosten von
der Agentur für Arbeit verlangen. Dies geht aus einem jetzt
veröffentlichen Urteil des Landessozialgerichtes Hessen (AZ.: L
9 AL 148/06) hervor.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

