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3. August 2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt ab 01.08.2006 in Kraft
Die Koalition hat am 29.06.2006 die neue Fassung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit weit reichenden
Verpflichtungen für Arbeitgeber beschlossen.
Das geänderte Gesetz tritt ohne Übergang am 01. August 2006 in
Kraft. Das Diskriminierungsverbot wirkt sich auf die gesamte
Personalarbeit aus und führt zu folgenschweren Verpflichtungen
der Arbeitgeber. Es betrifft sowohl Stellenausschreibung,
Einstellung bzw. Ablehnung von Bewerbern sowie Beförderung als
auch Kündigung von Arbeitnehmern. Um Klagen wegen
Diskriminierung und hohen Schadenersatzforderungen aus dem Weg
zu gehen, wird Unternehmern bzw. Arbeitgebern geraten, sich
hier zeitnah zu informieren und achtsam zu handeln.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

