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3. August 2006

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt ab 01.08.2006 in Kraft

Die Koalition hat am 29.06.2006 die neue Fassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit weit reichenden Verpflichtungen für Arbeitgeber beschlossen.
Das geänderte Gesetz tritt ohne Übergang am 01. August 2006 in Kraft. Das Diskriminierungsverbot wirkt sich auf die gesamte Personalarbeit aus und führt zu folgenschweren Verpflichtungen der Arbeitgeber. Es betrifft sowohl Stellenausschreibung, Einstellung bzw. Ablehnung von Bewerbern sowie Beförderung als auch Kündigung von Arbeitnehmern. Um Klagen wegen Diskriminierung und hohen Schadenersatzforderungen aus dem Weg zu gehen, wird Unternehmern bzw. Arbeitgebern geraten, sich hier zeitnah zu informieren und achtsam zu handeln.


Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
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