Bisher sehe die gesetzliche Regelung vor, die Sozialkassen
in einem Insolvenzverfahren vorrangig zu berücksichtigen.
Sozialversicherungsträger würden also zuerst aus der
Insolvenzmasse befriedigt.
Für die übrigen Gläubiger würden damit die Chancen sinken, ihr
Geld zu erhalten.
Der DAV habe das Änderungsverfahren der Koalitionäre begrüßt –
als "Rückkehr zu rechtsstaatlichen Grundsätzen".
(Quelle: www.mittelstanddirekt.de)



