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2. November 2009

Sozialkassen sollen nicht mehr vorrangig berücksichtig werden

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, künftig alle Gläubiger eines Insolvenzschuldners gleich zu behandeln.

Bisher sehe die gesetzliche Regelung vor, die Sozialkassen in einem Insolvenzverfahren vorrangig zu berücksichtigen. Sozialversicherungsträger würden also zuerst aus der Insolvenzmasse befriedigt.
Für die übrigen Gläubiger würden damit die Chancen sinken, ihr Geld zu erhalten.
Der DAV habe das Änderungsverfahren der Koalitionäre begrüßt – als "Rückkehr zu rechtsstaatlichen Grundsätzen".

(Quelle: www.mittelstanddirekt.de)



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