Die KfW unterstützt die Investitions- und Wachstumsoffensive des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für Griechenland ab sofort durch Einrichten eines besonders vergünstigten Förderfensters im KfW-Unternehmerkredit.
Aktuell können bereits Auslandsinvestitionen deutscher
Unternehmen im KfW-Unternehmerkredit gefördert werden. Das
Förderfenster Griechenland bietet auf Grundlage der bisherigen
Konditionengestaltung eine weitere Verbilligung für alle
Laufzeitvarianten der Fremdkapitalfinanzierungen.
Damit gilt bis auf weiteres bei Vorhaben kleiner und mittlerer
Unternehmen (KMU) in der Preisklasse A für die Laufzeitvariante
10 / 2 / 10 (Laufzeit / Freijahre / Zinsbindung) ein Zinssatz
ab 2,22 % effektiv pro Jahr.
Für das Förderfenster Griechenland gelten ansonsten die Förderbedingungen des KfW-Unternehmerkredites für Vorhaben im Ausland. Antragsberechtigt sind:
- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (max. Gruppenumsatz 500 Millionen Euro)
- deren Tochtergesellschaften mit Sitz in Griechenland,
Joint-Ventures mit
maßgeblicher deutscher Beteiligung in Griechenland - freiberuflich Tätige aus Deutschland
Gefördert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen sowie Betriebsmittel jeweils bis maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben in Griechenland.
Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen ist eine 50 %-ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes möglich. Bei Betriebsmittelfinanzierungen kann ausschließlich für Vorhaben von KMU eine 50 %-ige Haftungsfreistellung beantragt werden. Der maximale Kreditbetrag ist dabei pro Unternehmensgruppe auf 5 Mio. EUR begrenzt und wird ausschließlich als endfälliger Kredit mit einer zweijährigen Laufzeit zur Verfügung gestellt.
Auch alle übrigen Programmbestimmungen des KfW-Unternehmerkredits bleiben unverändert. Anträge können ab sofort gestellt werden.



