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7. Februar 2007

Neue Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Seit dem 01. Januar 2007 gelten neue Vorschriften für die im Rahmen einer elektronischen Korrespondenz von Gesellschaften zu machenden Pflichtangaben.

Geregelt sind diese im neuen "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister" (EHUG)

Danach müssen  nun alle deutschen Kaufleute, Handelsfirmen und ihre Angestellten jede geschäftliche e-mail mit den für ihre Rechtsform gültigen Pflichtangaben versehen, die bisher nur für den Briefverkehr galten. (Anforderungen der §§ 37a, 125a HGB, 80 AktG, 25a GenG)

Fehlen die Pflichtangaben droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 €. Des Weiteren besteht das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch einen Konkurrenten, was oft noch kostenintensiver als die Verhängung eines Bußgeldes ist. 



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