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1. Dezember 2006
Saison-Kurzarbeitergeld gilt ab 1. Dezember 2006
In den Wintermonaten besteht nun Anspruch auf Entgeltersatz
Zum 1. Dezember 2006 wird das sogenannte
Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Dies wurde bereits mit dem
Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung im Frühjahr
beschlossenen. Damit wird dem jährlich wiederkehrenden Anstieg
der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegen gewirkt: Das
neue Leistungssystem schafft die Grundlagen dafür, Arbeitnehmer
bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in den Wintermonaten
fortzubeschäftigen. Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit
können dadurch im Bauhauptgewerbe und Dachdeckerhandwerk
verstärkt vermieden werden. Das Leistungssystem im Überblick:
Neue zentrale Leistung ist das Saison-Kurzarbeitergeld. Es wird
bei saisonbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit
(Dezember bis März) gewährt, d.h. bei Arbeitsausfall wegen
Witterungsgründen oder Auftragsmangel. Arbeitnehmer haben
dadurch in den Wintermonaten Anspruch auf Entgeltersatz. Die
Bundesagentur für Arbeit zahlt ihnen aus Beitragsmitteln 60
Prozent oder, bei mindestens einem Kind, 67 Prozent der
pauschalierten Netto-Entgelt-Einbußen. Arbeitgeber werden so
von den Kosten der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfällen
erheblich entlastet. Weitere Anreize zur Vermeidung von
Arbeitslosigkeit werden durch ergänzende Leistungen gesetzt.
Diese werden aus der Winterbeschäftigungs-Umlage erbracht, an
deren Finanzierung sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer
beteiligen. Als umlagefinanzierte ergänzende Leistungen stehen
zur Verfügung: Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
an die Arbeitgeber. Diese werden dadurch von den Kosten der
Weiterbeschäftigung ihrer Belegschaft bei Arbeitsausfällen in
den Wintermonaten fast völlig entlastet, so dass eine
Entlassung von Arbeitnehmern aus Kostengründen nicht mehr
geboten ist. Das Zuschuss-Wintergeld, d.h. ein steuer- und
beitragsfreier Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro für jede aus
Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde zur Vermeidung
von Arbeitsausfällen. Dies verstärkt die Attraktivität der
Nutzung von Arbeitszeitkonten. Das Mehraufwands-Wintergeld,
d.h. ein steuer- und beitragsfreier Zuschlag von 1,00 Euro für
jede zwischen Mitte Dezember und Ende Februar geleistete
Arbeitsstunde, in der Summe jedoch nicht mehr als für 450
Stunden. Damit wird der dann anfallende witterungsbedingte
Mehraufwand ausgeglichen. Das neue Leistungssystem bleibt
zunächst auf das Bauhauptgewerbe und das Dachdeckerhandwerk
beschränkt. Für das Gerüstbauerhandwerk und den Garten- und
Landschaftsbau gibt es während der Schlechtwetterzeit 2006/2007
eine Übergangsvorschrift. Während der ersten beiden
Förderperioden (2006/2007 und 2007/2008) werden die Wirkungen
des Saison-Kurzabeitergeldes und der ergänzenden Leistungen
begleitend untersucht. Nach Abschluss der Evaluation kann das
Fördersystem erstmalig zum Winter 2008/2009 neben dem
Baugewerbe auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Dazu bedarf
es eines Gesetzgebungsverfahrens und des Einvernehmens der
maßgeblichen Tarifvertragsparteien. Weiterführende
Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld finden Sie auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
und der Bundesagentur für Arbeit. Beratungen zu diesem Thema
bieten zudem die örtlichen Arbeitsagenturen an.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

