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1. November 2007

Unternehmensteuerreform 2008 - Neuregelung der gWG's

Geringfügige Wirtschaftsgüter werden ab 2008 steuerlich anders bewertet.

Die Wirtschaftsgüter, welche nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt werden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, sind je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufzunehmen, der ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig mit jeweils 1/5 abzuschreiben ist (neuer § 6 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes). 

Die Bewertungsfreiheit für geringfügige Wirtschaftsgüter entfällt,  somit auch das Verzeichnis der gWG. Die betriebsübliche Nutzungsdauer spielt im Rahmen dieser pauschalen Behandlung ebensowenig eine Rolle wie die Veräußerung oder Wertminderung der einzelnen Wirtschaftsgüter.

Unterm Strich ist dies keine Steuererhöhung, denn nach wie vor kann der ganze Wert abgeschrieben werden, allerdings nur über den Funfjahreszeitraum verteilt.



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