Für die Veröffentlichung von Unternehmensdaten sind zwei wichtige Neuerungen zu beachten:
- Seit Jahresbeginn 2007 müssen die offenlegungspflichtigen Unternehmen ihre Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, dem Bundesanzeiger-Verlag in Köln, einreichen - und nicht wie bisher auf Papier bei den Registergerichten. Für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2009 können die Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger zwar auch noch in Papierform eingereicht werden. Dadurch entsteht dort allerdings erhöhter Aufwand durch die Digitalisierung der Unterlagen, dessen Kosten von dem einreichenden Unternehmen getragen werden müssen.
- Bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht drohen seit dem 01. Januar 2007 spürbare Sanktionen. Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig beim elektronischen Bundesanzeiger eingehen, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsverfahren ein. Für Verstöße drohen Ordnungsgelder von 2.500 bus 25.000 €. Das Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter und notfalls auch mehrfach festgesetzt werden.
Die vollständige Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier.
Ausführliche Informationen sind unter www.bmj.bund.de/ehug erhältlich.
Quelle: Bundesministerium der Justiz vom 05.11.2007

