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18. Januar 2006
Kabinett beschließt Entwurf zum "Saison-Kurzarbeitergeld"
Kabinetts-Beschluss einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur
ganzjährigen Beschäftigung mit dem sogenannten
"Saison-Kurzarbeitergeld"
Zum heutigen Kabinetts-Beschluss einer Formulierungshilfe für
ein Gesetz zur ganzjährigen Beschäftigung mit dem sogenannten
"Saison-Kurzarbeitergeld" erklärt das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales: Mit der Formulierungshilfe für den Entwurf
eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung
wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt, durch
Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes den jährlich
wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den
Wintermonaten zu bekämpfen. Das mit Hilfe des geplanten
Gesetzes einzuführende neue Leistungssystem schafft die
Grundlagen dafür, Arbeitnehmer bei saisonbedingten
Arbeitsausfällen fortzubeschäftigen. Entlassungen und
Winterarbeitslosigkeit können dadurch künftig oft vermieden
werden. Die Formulierungshilfe enthält dazu folgende
wesentliche Regelungen: Die Winterbauförderung, die bisher auf
die Bauwirtschaft beschränkt war, wird fortentwickelt. Sie
steht in Zukunft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterer
Branchen mit saisonbedingtem Arbeitsausfall zur Verfügung, etwa
in der Land- und Forstwirtschaft. Die künftige Förderung wird
in das bewährte System des Kurzarbeitergeldes integriert - zur
besseren Verständlichkeit und leichteren Umsetzbarkeit. Als
neue zentrale Leistung wird das Saison-Kurzarbeitergeld
eingeführt. Es wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall gewährt,
d.h. bei Arbeitsausfall wegen Witterungsgründen oder
Auftragsmangel. Arbeitnehmer haben dadurch in den Wintermonaten
Dezember bis März Anspruch auf Entgeltersatz. Die Bundesagentur
für Arbeit zahlt ihnen aus Beitragsmitteln 60 oder, bei
mindestens einem Kind, 67 Prozent der pauschalierten
Netto-Entgelt-Einbußen. Arbeitgeber werden so von der Pflicht
zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfällen erheblich
entlastet. Während des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld
müssen sie für ihre Arbeitnehmer allein die
Sozialversicherungsbeiträge abführen - und dies auf einem
abgesenkten Niveau von 80 Prozent des Entgelts, das ohne
Arbeitsausfall erzielt worden wäre. Weitere Anreize zur
Vermeidung von Arbeitslosigkeit werden durch ergänzende
Leistungen gesetzt. Diese werden aus branchenspezifischen
Umlagen erbracht, an deren Finanzierung sich künftig auch
Arbeitnehmer beteiligen können. Bei der Einführung ergänzender
Leistungen und der Umlage werden den Tarifvertragsparteien
große Gestaltungsspielräume eröffnet, die sie zur Förderung der
Beschäftigungssicherung in ihrem Wirtschaftszweig nutzen
können. Die umlagefinanzierten ergänzenden Leistungen umfassen:
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die
Arbeitgeber. Diese werden dadurch von den Kosten der
Weiterbeschäftigung ihrer Belegschaft bei Arbeitsausfällen in
den Wintermonaten fast völlig entlastet. Das
Zuschuss-Wintergeld, d.h. ein Bonus in Höhe von bis zu 2,50
Euro für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde
zur Vermeidung von Arbeitsausfällen. Dies stärkt die Nutzung
von Arbeitszeitkonten und erfüllt flexible
Arbeitszeitvereinbarungen mit Leben. Das
Mehraufwands-Wintergeld, d.h. ein Bonus von 1,00 Euro für jede
zwischen Mitte Dezember und Ende Februar geleistete
Arbeitsstunde, in der Summe jedoch nicht mehr als für 450
Stunden. Damit wird der dann anfallende witterungsbedingte
Mehraufwand ausgeglichen. Die neue Leistung wird die
Arbeitslosenversicherung finanziell entlasten. Modellrechnungen
lassen dies erwarten. Darüber hinaus wird die Arbeitsverwaltung
spürbar entlastet. Mit dem Fortbestand der
Beschäftigungsverhältnisse der Bezieher von
Saison-Kurzarbeitergeld in den Wintermonaten werden die
Agenturen für Arbeit durch entfallende Arbeitslosmeldungen,
Vermittlungsbemühungen und bei der Bearbeitung von
Leistungsanträgen entlastet. Frei werdende
Vermittlungsressourcen können auf andere Arbeitslosengruppen
konzentriert werden.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

