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3. August 2006
Neuer Gründungszuschuss
Ab dem 01. August 2006 tritt der neue Gründungszuschuss in
Kraft.
Mit dem neuen Gründungszuschuss wird die Förderung von
Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus weiter
unterstützt. Die bisherigen Instrumente Überbrückungsgeld und
Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") werden hierbei
zusammengefasst, was für mehr Transparenz und optimale
Förderkonditionen sorgen soll. Der Gründungszuschuss beinhaltet
zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach
der Gründung (9 Monate) einen Zuschuss in Höhe des
individuellen Arbeitslosengeldes sowie zusätzlich zur sozialen
Absicherung eine monatliche Pauschale von 300 Euro. In der
zweiten Phase (6 Monate) wird nur noch die Pauschale gezahlt.
Zu beachten ist, dass die zweite Phase als Ermessenleistung
gilt und die Gründer/innen vor Bewilligung ihre
Geschäftstätigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit nachweisen
müssen. Grundlage für die Förderung ist weiterhin eine positive
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bzgl. der Tragfähigkeit
des Vorhabens. Des Weiteren müssen Gründer/innen ihre fachliche
und persönliche Eignung darstellen. Für Unternehmerinnen und
Unternehmer, die bereits mit Überbrückungsgeld oder dem
Existenzgründungszuschuss gefördert werden, ändert sich durch
die Neugestaltung nichts. Auskünfte geben die regionalen
Arbeitsagenturen.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

