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3. August 2006

Neuer Gründungszuschuss

Ab dem 01. August 2006 tritt der neue Gründungszuschuss in Kraft.
Mit dem neuen Gründungszuschuss wird die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus weiter unterstützt. Die bisherigen Instrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") werden hierbei zusammengefasst, was für mehr Transparenz und optimale Förderkonditionen sorgen soll. Der Gründungszuschuss beinhaltet zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung (9 Monate) einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes sowie zusätzlich zur sozialen Absicherung eine monatliche Pauschale von 300 Euro. In der zweiten Phase (6 Monate) wird nur noch die Pauschale gezahlt. Zu beachten ist, dass die zweite Phase als Ermessenleistung gilt und die Gründer/innen vor Bewilligung ihre Geschäftstätigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit nachweisen müssen. Grundlage für die Förderung ist weiterhin eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bzgl. der Tragfähigkeit des Vorhabens. Des Weiteren müssen Gründer/innen ihre fachliche und persönliche Eignung darstellen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereits mit Überbrückungsgeld oder dem Existenzgründungszuschuss gefördert werden, ändert sich durch die Neugestaltung nichts. Auskünfte geben die regionalen Arbeitsagenturen.


Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
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