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7. Oktober 2005

Unterstützung für die Arbeitsagentur

Die Arbeitgeber haben den Reformprozess der Bundesagentur für Arbeit (BA) begrüßt und gleichzeitig von der Politik mehr Unterstützung eingefordert.
Das betrifft vor allem die aktive Arbeitsmarktpolitik: Der Gesetzgeber müsse eine einfachere und effizientere Förderung arbeitsloser Menschen ermöglichen. Die BA muss vielmehr in der Lage sein, eine individuelle und auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Förderung einzusetzen. Damit unvereinbar sind insbesondere gesetzliche Pflichtförderungen wie die Ich-AG. Das gesetzliche Instrumentarium für die Förderung arbeitsloser Menschen muss verbessert werden. Die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angestrebte Straffung und Optimierung ihres Förderangebots, um im Bedarfsfall gezielter fördern zu können, begrüßt die BDA deshalb ausdrücklich. Dies ist ein notwendiger Schritt auf dem von der BA bereits erfolgreich eingeschlagenen Weg, Mittel der Arbeitslosenversicherung möglichst effektiv und sparsam einzusetzen. Die BA hat bereits mit der Einführung einer auf Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgerichteten neuen Steuerung bewiesen, dass mit weniger Geld genauso viele Menschen in Arbeit gebracht werden können. Um diesen Prozess zu unterstützen, muss jetzt auch der Gesetzgeber handeln, um den Instrumenteneinsatz unbürokratischer zu ermöglichen und die BA von unverhältnismäßig aufwändigen und wenig wirkungsvollen Instrumenten befreien. Auch hier gilt, dass viele gesetzlich vorgeschriebene Instrumente nicht auch automatisch viel helfen. Beispielsweise rechtfertigen gerade einmal 1800 Teilnehmer bei der "Job-Rotation" im Jahr 2004 nicht ein eigenes, verwaltungsaufwändiges Instrument. Die Arbeitsvermittler der BA müssen vielmehr zukünftig in die Lage versetzt werden, ohne bürokratische Einzelreglungen ein jeweils festgelegtes Budget pro Arbeitslosen mit möglichst großem Erfolg individuell einsetzen zu können. Statt gesetzlich vorgeschriebener, starrer Instrumente können so Maßnahmen maßgeschneidert eingesetzt werden. Jede sinnvolle und gleichzeitig wirtschaftliche Förderung in Arbeit wird so unbürokratisch ermöglicht. Unvereinbar damit sind Pflichtförderinstrumente, wie sie der Gesetzgeber mit der "Ich-AG" geschaffen hat. Zusammen mit fehlenden Kontrollmechanismen hat dies zu einer hunderttausendfachen Inanspruchnahme ohne Sicherung der Nachhaltigkeit geführt. Die "Ich-AG" muss vielmehr mit dem Überbrückungsgeld zu einer einheitlichen Leistung der Existenzförderung zusammengefasst und ebenso strikt nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden. Die BA hat in den Jahren 2003 und 2004 bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik Einsparungen in Höhe von 5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Trotz der verringerten finanziellen Mittel konnten aber allein im Jahr 2004 etwa 10 Prozent mehr Arbeitslose durch den Einsatz der Förderinstrumente in den Arbeitsmarkt integriert werden. Durch die Konzentration auf erfolgreiche Maßnahmen vermeidet die BA gleichzeitig eine unnötige Belastung der Beitragszahler und erwirtschaftet damit das Potenzial zur dringend nötigen Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung.


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