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7. Oktober 2005
Unterstützung für die Arbeitsagentur
Die Arbeitgeber haben den Reformprozess der Bundesagentur für
Arbeit (BA) begrüßt und gleichzeitig von der Politik mehr
Unterstützung eingefordert.
Das betrifft vor allem die aktive Arbeitsmarktpolitik: Der
Gesetzgeber müsse eine einfachere und effizientere Förderung
arbeitsloser Menschen ermöglichen. Die BA muss vielmehr in der
Lage sein, eine individuelle und auf den jeweiligen Fall
zugeschnittene Förderung einzusetzen. Damit unvereinbar sind
insbesondere gesetzliche Pflichtförderungen wie die Ich-AG. Das
gesetzliche Instrumentarium für die Förderung arbeitsloser
Menschen muss verbessert werden. Die von der Bundesagentur für
Arbeit (BA) angestrebte Straffung und Optimierung ihres
Förderangebots, um im Bedarfsfall gezielter fördern zu können,
begrüßt die BDA deshalb ausdrücklich. Dies ist ein notwendiger
Schritt auf dem von der BA bereits erfolgreich eingeschlagenen
Weg, Mittel der Arbeitslosenversicherung möglichst effektiv und
sparsam einzusetzen. Die BA hat bereits mit der Einführung
einer auf Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgerichteten neuen
Steuerung bewiesen, dass mit weniger Geld genauso viele
Menschen in Arbeit gebracht werden können. Um diesen Prozess zu
unterstützen, muss jetzt auch der Gesetzgeber handeln, um den
Instrumenteneinsatz unbürokratischer zu ermöglichen und die BA
von unverhältnismäßig aufwändigen und wenig wirkungsvollen
Instrumenten befreien. Auch hier gilt, dass viele gesetzlich
vorgeschriebene Instrumente nicht auch automatisch viel helfen.
Beispielsweise rechtfertigen gerade einmal 1800 Teilnehmer bei
der "Job-Rotation" im Jahr 2004 nicht ein eigenes,
verwaltungsaufwändiges Instrument. Die Arbeitsvermittler der BA
müssen vielmehr zukünftig in die Lage versetzt werden, ohne
bürokratische Einzelreglungen ein jeweils festgelegtes Budget
pro Arbeitslosen mit möglichst großem Erfolg individuell
einsetzen zu können. Statt gesetzlich vorgeschriebener, starrer
Instrumente können so Maßnahmen maßgeschneidert eingesetzt
werden. Jede sinnvolle und gleichzeitig wirtschaftliche
Förderung in Arbeit wird so unbürokratisch ermöglicht.
Unvereinbar damit sind Pflichtförderinstrumente, wie sie der
Gesetzgeber mit der "Ich-AG" geschaffen hat. Zusammen mit
fehlenden Kontrollmechanismen hat dies zu einer
hunderttausendfachen Inanspruchnahme ohne Sicherung der
Nachhaltigkeit geführt. Die "Ich-AG" muss vielmehr mit dem
Überbrückungsgeld zu einer einheitlichen Leistung der
Existenzförderung zusammengefasst und ebenso strikt nach
Wirkung und Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden. Die BA hat in
den Jahren 2003 und 2004 bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Einsparungen in Höhe von 5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Trotz der
verringerten finanziellen Mittel konnten aber allein im Jahr
2004 etwa 10 Prozent mehr Arbeitslose durch den Einsatz der
Förderinstrumente in den Arbeitsmarkt integriert werden. Durch
die Konzentration auf erfolgreiche Maßnahmen vermeidet die BA
gleichzeitig eine unnötige Belastung der Beitragszahler und
erwirtschaftet damit das Potenzial zur dringend nötigen Senkung
des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

