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8. Mai 2006

Ab 2007 EU-Förderung von Betriebsverlagerung ausgeschlossen

Einigung über neue Förderregeln
Der Ministerrat der EU hat sich heute auf neue Föderregeln für die milliardenschwere EU-Strukturförderung ab 2007 geeinigt. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos begrüßte den neuen Föderrahmen. "Wir konnten uns bei den schwierigen Verhandlungen mit allen wesentlichen deutschen Forderungen durchsetzen", so der Minister. Insbesondere zeigte sich Glos zufrieden mit dem künftigen Ausschluss der Förderung von Betriebsverlagerungen durch die EU-Fonds. Das Europäische Parlament muss den Verordnungen noch zustimmen. Für die europäische Regionalpolitik sind zwischen 2007 und 2013 insgesamt über 300 Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfallen auf Deutschland 23,3 Milliarden Euro. "Mit den neuen Förderregeln", so Glos, "ist die Grundlage für einen zukunftsgerichteten Einsatz der Mittel in Deutschland geschaffen worden. Gerade für die wirtschaftlich schwachen Regionen in Deutschland ist es wichtig, dass mit den Mitteln weiter Wachstum und Beschäftigung gefördert werden können." Nach der Einigung der Mitgliedsstaaten muss die Kommission ab 2007 nun dafür Sorge tragen, dass die europäischen Gelder nicht für Verlagerungsinvestitionen eingesetzt werden. Damit ist künftig ausgeschlossen, dass durch EU-Mittel indirekt deutsche Steuergelder zur Förderung von Betriebsverlagerungen verwendet werden. Der Bundesregierung kam es weiter darauf an, dass den Mitgliedsstaaten bei dem Einsatz europäischer Mittel ein größerer Entscheidungsspielraum eingeräumt wird. Glos: "In der erweiterten EU sind die Probleme häufig so verschieden, dass die Mittel von Region zu Region unterschiedlich genutzt werden müssen. Wir brauchten deshalb mehr Flexibilität." Glos hatte sich insbesondere dafür eingesetzt, dass mit den EU-Mitteln auch direkte Investitionen von Unternehmen gefördert werden können. Das wollte die EU-Kommission zunächst nicht akzeptieren. "Es ist uns gelungen, dass wirksamste Instrument der Regionalförderung erfolgreich zu verteidigen", ergänzte Glos. Auch gegen den Widerstand der Kommission wurde durchgesetzt, dass zur Kofinanzierung von Projekten private Mittel eingesetzt werden können. Damit können künftig in vielen Bereichen öffentlich-private Partnerschaften auch mit Hilfe der EU geschlossen werden. "Die EU soll die Entstehung neuer Arbeitsplätze, aber nicht die Verlagerung von Bestehenden unterstützen", ergänzte Glos.


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