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8. Mai 2006
Ab 2007 EU-Förderung von Betriebsverlagerung ausgeschlossen
Einigung über neue Förderregeln
Der Ministerrat der EU hat sich heute auf neue Föderregeln für
die milliardenschwere EU-Strukturförderung ab 2007 geeinigt.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos begrüßte den neuen
Föderrahmen. "Wir konnten uns bei den schwierigen Verhandlungen
mit allen wesentlichen deutschen Forderungen durchsetzen", so
der Minister. Insbesondere zeigte sich Glos zufrieden mit dem
künftigen Ausschluss der Förderung von Betriebsverlagerungen
durch die EU-Fonds. Das Europäische Parlament muss den
Verordnungen noch zustimmen. Für die europäische
Regionalpolitik sind zwischen 2007 und 2013 insgesamt über 300
Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfallen auf Deutschland
23,3 Milliarden Euro. "Mit den neuen Förderregeln", so Glos,
"ist die Grundlage für einen zukunftsgerichteten Einsatz der
Mittel in Deutschland geschaffen worden. Gerade für die
wirtschaftlich schwachen Regionen in Deutschland ist es
wichtig, dass mit den Mitteln weiter Wachstum und Beschäftigung
gefördert werden können." Nach der Einigung der
Mitgliedsstaaten muss die Kommission ab 2007 nun dafür Sorge
tragen, dass die europäischen Gelder nicht für
Verlagerungsinvestitionen eingesetzt werden. Damit ist künftig
ausgeschlossen, dass durch EU-Mittel indirekt deutsche
Steuergelder zur Förderung von Betriebsverlagerungen verwendet
werden. Der Bundesregierung kam es weiter darauf an, dass den
Mitgliedsstaaten bei dem Einsatz europäischer Mittel ein
größerer Entscheidungsspielraum eingeräumt wird. Glos: "In der
erweiterten EU sind die Probleme häufig so verschieden, dass
die Mittel von Region zu Region unterschiedlich genutzt werden
müssen. Wir brauchten deshalb mehr Flexibilität." Glos hatte
sich insbesondere dafür eingesetzt, dass mit den EU-Mitteln
auch direkte Investitionen von Unternehmen gefördert werden
können. Das wollte die EU-Kommission zunächst nicht
akzeptieren. "Es ist uns gelungen, dass wirksamste Instrument
der Regionalförderung erfolgreich zu verteidigen", ergänzte
Glos. Auch gegen den Widerstand der Kommission wurde
durchgesetzt, dass zur Kofinanzierung von Projekten private
Mittel eingesetzt werden können. Damit können künftig in vielen
Bereichen öffentlich-private Partnerschaften auch mit Hilfe der
EU geschlossen werden. "Die EU soll die Entstehung neuer
Arbeitsplätze, aber nicht die Verlagerung von Bestehenden
unterstützen", ergänzte Glos.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms
des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt
gefördert:

