Sie sind hier: Nachrichten

Nachrichten

29. Dezember 2009

Neues Erbrecht

Ab 01. Januar 2010 neue Regelungen.

Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im Juli 2009 verabschiedet. Das Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.

Zum neuen Erbrecht



Dieses Projekt wird aus Mitteln des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert:
© 2009: Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt       powered by SELLTEC CMS