Die wesentlichen dort vorgesehenen Änderungen sind:
- Die Absenkung der Steuersätze für Kapitalgesellschaften
von 38,65% auf 29,83%. Kapitalgesellschaften zahlen derzeit
Körperschaftssteuer (25%), Gewerbesteuer (durchschn. 17%) und
Solidaritätszuschlag. Nominal sind das 38,65%. Für die
Senkung der Belastung auf 29,83% wird die Körperschaftssteuer
auf 15% reduziert.
Für Kapitalgesellschaften wird außerdem eine sogenannte modifizierte Zinsschranke eingeführt. Zinskosten können dann nur noch abhängig von der Höhe des Gewinns von der Körperschaftssteuer abgezogen werden. - Zwischen den verschiedenen Rechtsformen soll eine faktische Belastungsneutralität erreicht werden. Ertragsstarke Personsnunternehmen können zu ähnlichen Bedingungen Eigenkapital bilden wie Kapitalgesellschaften, kleine Unternehmen profitieren von der Rücklage nach § 7g EStG.
- Die Besteuerung der Kapitalerträge soll ab 2009 in Form einer Abgeltungssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% erfolgen.

