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21. März 2007

Unternehmenssteuer- reformgesetz 2008

In der Kabinettsitzung am 14.03.2007 hat die Bundesregierung dem Entwurf zu einem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zugestimmt und damit das Gesetzgebungsverfahren formell eingeleitet.

Die wesentlichen dort vorgesehenen Änderungen sind:

  • Die Absenkung der Steuersätze für Kapitalgesellschaften von 38,65% auf 29,83%. Kapitalgesellschaften zahlen derzeit Körperschaftssteuer (25%), Gewerbesteuer (durchschn. 17%) und Solidaritätszuschlag. Nominal sind das 38,65%. Für die Senkung der Belastung auf 29,83% wird die Körperschaftssteuer auf 15% reduziert.
    Für Kapitalgesellschaften wird außerdem eine sogenannte modifizierte Zinsschranke eingeführt. Zinskosten können dann nur noch abhängig von der Höhe des Gewinns von der Körperschaftssteuer abgezogen werden.
  • Zwischen den verschiedenen Rechtsformen soll eine faktische Belastungsneutralität erreicht werden. Ertragsstarke Personsnunternehmen können zu ähnlichen Bedingungen Eigenkapital bilden wie Kapitalgesellschaften, kleine Unternehmen profitieren von der Rücklage nach § 7g EStG.
  • Die Besteuerung der Kapitalerträge soll ab 2009 in Form einer Abgeltungssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% erfolgen. 


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