Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhal ...

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V.
39112 Magdeburg
Fax: 0391 / 62888-10
E-mail: info@aw-sa.de
Website: www.aw-sa.de
Kontakt: Matthias Menger
Der Zweck des Verbandes ist, die
gemeinsamen sozialpolitischen und wirtschaftspolitischen
Interessen der Mitgliedsverbände wahrzunehmen und ist nicht auf
eine parteipolitische Betätigung gerichtet. Zwischen
verschiedenen Interessen seiner Mitglieder soll er ausgleichend
und koordinierend wirken.
Aufgaben des Verbandes sind insbesondere:
- die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Organen, der Regierung, den Behörden, den öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Parteien und den Spitzenorganisationen der Wirtschaft zu vertreten, mit ihnen Kontakt zu halten, sie zu beraten, ihnen gegenüber Stellung zu nehmen, ihnen Vorschläge zu unterbreiten und Auskünfte zu erteilen,
- die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Dachorganisationen der Arbeitnehmervereinigungen in Sachsen-Anhalt wahrzunehmen,
- seine Mitglieder in der Erfüllung ihrer Aufgaben über alle ihm zur Kenntnis kommenden wichtigen Vorkommnisse auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftspolitik und des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts zu unterstützen sowie den Erfahrungsaustausch auf diesen Gebieten unter den Mitgliedern zu fördern,
- Vorschlags-, Benennungs- und Anhörungsrechte von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden (insbesondere aufgrund von arbeits- und sozial-versicherungsrechtlichen Gesetzen) auszuüben, soweit die überfachlichen Interessen von mehr als einem seiner Mitglieder berührt sind,
- die Ziele und Belange der Arbeitgeber und Unternehmer in der Öffentlichkeit darzustellen,
- bildungspolitische Interessen zu vertreten.
Der Verband versteht sich als Dachorganisation der Arbeitgeber-
und Wirtschaftsverbände und als eine auf freiwilligem
Zusammenschluss beruhende Vereinigung seiner Mitglieder im
Sinne von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Dies setzt voraus, dass
seine Organe und die für die Willensbildung der Vereinigung
maßgeblichen Gremien tatsächlich und unzweifel-haft frei sind
von jeder, auch mittelbaren, Einflussnahme der Arbeitnehmer und
ihrer Vereinigungen. In die Organe und Gremien der Vereinigung
kann daher nur berufen werden, wer die dafür erforderlichen
Voraussetzungen erfüllt, insbesondere nicht einer
Arbeitnehmerorganisation angehört, die als Tarifvertragspartei
handelt.
Der Verband nimmt die Aufgaben der Landesvertretung der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und
des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) wahr.
Der Verband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben
entsprechenden Organisationen der Arbeitgeber- und
Spitzenorganisationen der Wirtschaft anschließen.
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