Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit
90327 Nürnberg
Fax: 0911 - 179 - 2123
E-mail: zentrale@arbeitsagentur.de
Website: http://www.arbeitsagentur.de
Kontakt: Arbeitgeberservice
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist zuständig für die Durchführung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung.
Durch die Leistungen nach dem SGB III soll der Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützt werden. Sie sind so einzusetzen, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entsprechen.
Im einzelnen gehören zu den Aufgaben der BA:
- Berufsberatung,
- Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen,
- Arbeitgeberberatung,
- Förderung der beruflichen Bildung,
- Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation,
- Gewährleistung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
- Zahlung von Arbeitslosengeld und von Insolvenzgeld.
Darüber hinaus gewährt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosenhilfe und - als Familienkasse - Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Für die Zahlung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ist sie als Bundesfinanzbehörde zuständig.
Informationen für den Arbeitgeber oder wenn Sie Fragen zum Service der Bundesagentur für Arbeit haben, erhalten Sie unter folgenden Links:
Zurück


